Betreuungsdienst

Goldener Herbst

  • Anerkannter Betreuungsdienst in Wesel
  • Abrechnung mit allen Kassen
  • Entlasungsleistungen
  • Pflegesachleitungen / Kombileistungen
  • Verhinderungspflege
  • Haushaltshilfe nach Paragraph 38 SGB V

kompetent beraten – liebevoll umsorgt

Wer wir sind

Wir bieten Ihnen Entlastung im Alltag und unterstützen Sie dabei möglichts lange eigenständig und selbstbestimmt in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben steht Ihnen für diese Entlastung ein Budget von Ihrer Pflegekasse zur Verfügung, so dass Ihnen keine Kosten entstehen.

Wir möchten Ihnen als Pflegebedürftige Person , oder als pflegender Angehöriger Sicherheit vermitteln, bei der Bewältigung des Alltags behilflich sein und somit Ihre Nöte und Ängste reduzieren.

Die Förderung und Sicherung Ihrer Lebensqualität und Zufriedenheit ist unsere oberste Prämisse.

Helfen liegt uns im Blut! Wir kommen zu Ihnen nach Hause, das ist zu Beginn nicht immer leicht. Eine fremde Person im eigenen Haushalt kann verunsichern. Sprechen Sie mit uns über Ihre Sorgen und Ängste, wir haben genügend Erfahrung und Empathie, diese ernst zu nehmen. Unsere geschulten AlltagsbegleiterInnen gehen gerne auf Ihre Bedürfnisse ein und passen sich Ihrer Lebenssituation an. Wir freuen uns, Sie in Ihrem Alltag  zu begleiten und Sie Ihrem Bedarf entsprechend zu unterstützen.

Leistungen

Unsere Leistungen richten sich an alle pflegebedürftigen Personen mit und ohne Pflegegrad, sowie an alle pflegenden Angehörigen/ Personen.

Unterstützung bei der Haushaltsführung

Aufräumen, Bodenpflege, Staub wischen, Wäschepflege, Fenster putzen, Hausflurreinigung, etc.

Individuelle Betreuung

Unterstützung bei organisatorischen Angelegenheiten, z.B.:

Termine vereinbaren (Arzt, Friseur, Behörden…), Begleitung zu Behörden, Unterstützung bei Schriftverkehr, etc.

Botengänge & Besorgungen

Einkäufe erledigen, Rezepte abholen, Post/ Pakete wegbringen oder abholen, etc.

Gemeinsame Unternehmungen

Spaziergänge, gemeinsamer Wochenmarktbesuch, Begleitung zum Friedhof, gemeinsam spielen, Gedächtnistraining, etc.

Zusatzleistungen

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Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Diese kostenlose Beratungsleistung durch die Pflegekasse dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und hilft, pflegende Angehörige in schwierigen Situationen zu unterstützen oder noch nicht abgerufene Leistungen zu nutzen. Achtung: Wenn die verpflichtenden Beratungstermine nicht wahrgenommen werden, werden die Leistungen im schlimmsten Falle gekürzt oder gar gestrichen.

Personen mit Pflegegrad 2 und höher sollten sich daher unbedingt über die Pflichttermine informieren. Denn je nach Pflegegrad variiert die Häufigkeit der Einsätze. Bedenken Sie, dass die Berater der Pflegekasse Sie mit diesen Einsätzen nicht kontrollieren möchten. Die Pflegeberatung ist für Sie eine gute Möglichkeit, Herausforderungen in der häuslichen Pflege anzusprechen und sich produktiv mit Lösungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen.

Wurden Sie bereits von Ihrer Pflegekasse angeschrieben oder zu einer Pflegeberatung aufgefordert ? Bitte kontaktieren Sie uns, wir sind gern für Sie da.

Vermittlung von Hausnotruf & Pflegehilfsmitteln

Bereitstellung des Hausnotruf-Geräts und der 24-Stunden-Zentrale

>> Infoblatt Hausnotruf

Abrechnung mit allen Kassen 

Wir sind ein nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst, gemäß Paragraph 45 a&b SGB XI und können mit allen Pflegekassen abrechnen.

Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin. Auch über WhatsApp erreichbar!

Wer übernimmt die Kosten für meine Alltagsbegleitung?

Sie benötigen Unterstützung in Ihrem Alltag, wissen aber nicht, welche finanziellen Hilfen Ihnen seitens der Pflegeversicherung zustehen?

Mit Pflegegrad

Bereits ab Pflegegrad I erhalten Sie finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Den sogenannten Entlastungsbetrag können Sie sich nicht auszahlen lassen, er kann nur von anerkannten Anbietern direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

 Ab Pflegegrad II stehen Ihnen mehr Leistungen zur Verfügung. Diese sind vielseitig einsetzbar, so dass Sie diese, Ihrer persönlichen Situation entsprechend nutzen können.  Wir beraten Sie gerne, damit Sie die optimale Unterstützung erhalten.

 

Ohne Pflegegrad

Wenn Sie Unterstützung benötigen, aber noch keinen Pflegegrad haben, können Sie unsere Dienste auch privat in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann monatlich eine Rechnung von uns. Die entstandenen Kosten können bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend gemacht werden.

Im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgespräches zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf, die von Ihnen benötigten Unterstützungsleistungen zu realisieren.

Angenehm ist am Gegenwärtigen die Tätigkeit, am Künftigen die Hoffnung und am Vergangenen die Erinnerung.

(Zitat: Aristoteles)

 

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Oder rufen Sie uns einfach an:

0179 – 418 93 15

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